BKF Module / Weiterbildung / Unterweisungen

BKF Module und Themenschwerpunkte

35 Stunden in 5 Jahren mit Themen aus allen 3 Kenntnisbereichen ist die bestehende, gesetzliche Pflicht, die sich auch mit der aktuellen Rechtslage nicht geändert hat. Je Seminartag sind grundsätzlich 7 Stunden zu absolvieren, die jedoch zwischenzeitlich auch auf 2 aufeinander folgende Tage aufgeteilt werden können. Mit der Einführung der Möglichkeit eines sychronen und asynchronen Lernens auf einer Internetplattform werden die Zeiteinheiten als UE à 60 Min gewertet, die zusammengerechnet in 5 Jahren die Gesamtzahl 35 ergeben müssen.

Hierbei sind gemäß § 4 BKrFQG die Schwerpunkte der Weiterbildung zu setzen auf

  1. Themen der rund um die Verkehrssicherheit
  2. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  3. Aspekte der Umweltauswirkungen beim Fahren

Eine einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen ist bei diesem Themenbezug möglich, wenn die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr im Vordergrund steht.

Nachweis der Grundqualifikation / Weiterbildung

Mit der Rechtsänderung aus Dezember 2020 ist seit dem Stichtag 23.05.2021 der bisher eingetragene „Unionscode 95“ in der Spalte 12 des Führerscheins weggefallen.

Alle Antragsteller erhalten von der Behörde nach und nach ein weiteres Dokument zum Führerschein, den sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). 5 Jahre gültig, mit einem Lichtbild versehen, in Form und Größe vergleichbar mit der Fahrerkarte und für jeden Inhaber bei seiner beruflichen Aktivität mitführpflichtig. Auch dieser FQN muss stets in den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen gültig sein, in denen der Fahrer beruflich und nachweispflichtig aktiv ist.

Ein „vergessener“ FQN kann bei einer Verkehrskontrolle zu deutlichen Sanktionen gegen den Inhaber, sowie auch gegen den Unternehmer führen, der ihn oder sie für diese Fahrt eingesetzt hat. Die Möglichkeit der Untersagung einer Weiterfahrt besteht ebenfalls solange, bis ein Nachweis der erforderlichen Qualifikation vorliegt.

Durchführung der BKF-Weiterbildung

Diese BKF-Weiterbildungen, sowie auch alle Ein- und Unterweisungen für das Fahrpersonal führen wir in zertifizierten, eigenen Räumlichkeiten in ganz Deutschland  durch.

Wir besitzen behördliche Anerkennungen und zertifizierte Seminarräume in allen Bundesländern und arbeiten mit einem fachkompetenten Trainerteam. Aus der Praxis für die Praxis ist unsere Devise, damit sich die Teilnehmer verstanden fühlen und bei den praxisnahen Beispielen selbst wiederfinden können.

Wir bieten keine „Massenveranstaltungen“ an, sondern qualitativ hochwertige Schulungen mit einem „Mehrwert“ für das Fahrpersonal und für das Unternehmen.

Bei uns bleiben keine Fragen offen und jeder Teilnehmer erhält sinnvolle und praktische Tipps und Informationen, die auch umsetzbar sind. Viele positive Rückmeldungen bestätigen diese sinnvolle Art der gemeinsamen Erarbeitung relevanter Themen.

Bei all unseren selbst organisierten Präsenz-Seminaren sind Kaffee/Tee, Brezeln am Morgen, alkoholfreie Getränke, ein Mittagessen, eine Kaffeepause mit Gebäck am Nachmittag, Tischunterlagen und passende Lernunterlagen inkludiert.

Bei Bedarf bieten wir auf Anfrage für all diejenigen, die sich einen Urlaubstag aufsparen und den freien Samstag erhalten wollen, spezielle BKF-Seminare von 14:00-22:00 Uhr, für „Frühaufsteher“ sogar von 06:00-14:00 Uhr und auch in der „Split-Variante“ auf zwei Tage verteilt an. Sicherlich sehr interessante Alternativen.

Unterweisungen / Arbeitssicherheit – Arbeitsschutz

In Absprache mit dem Unternehmen führen wir ebenfalls auch eine Vielzahl von vorgeschriebenen Ein- und Unterweisungen durch, die allesamt auf die Sicherheit am Arbeitsplatz und dem bestehenden Arbeitsschutz ausgerichtet sind. Unter den Vorgaben der Unfallkassen / Berufsgenossenschaften und mit rechtlicher Basis des Arbeitsschutzgesetzes, erfüllt so jeder Personalverantwortliche in einem Verkehrsunternehmen seine ihm behördlich auferlegte Pflicht, die in den meisten Fällen jährlich zu widerholen ist. Und das kann bei Nichtbeachtung mit einer empfindlich hohen Sanktion belegt werden…

Anmeldung

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    • BKF Module Bus
    • Modul 1 – ECO-Training / Alternative Antriebe
      Modul 2 – Der Kunde im Mittelpunkt / Markt und Image
      Modul 3 – Sicherheit für Fahrgast, Fahrer und Gepäck
      Modul 4 – Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
      Modul 5 – Stress vermindern / Notfälle meistern

      zusätzlich noch möglich:

      Spezialmodul – Sicher & Professionell unterwegs
      Spezialmodul – Erste Hilfe aufgefrischt –
      Sofortmaßnahmen am Unfallort
      Spezialmodul – Gefahrenwahrnehmung
      Spezialmodul – Linien- und Schulbusfahrer
      Spezialmodul – Reisebusfahrer unterwegs
      Spezialmodul – Mikrofonschulung
      Spezialmodul – Besonderheiten im internationalen Reiseverkehr / EU – EWR – Drittstaaten

    • Abschluss:
      Eintrag in das BQR-Register beim KBA als anerkannte Weiterbildung nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV, zum Nachweis der Qualifikation nach § 8 BKrFQV
    • BKF Module LKW
    • Modul 1 – ECO-Taining / Assistenzsysteme
      Modul 2 – Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
      Modul 3 – Gefahrenwahrnehmung
      Modul 4 – Schadensprävention
      Modul 5 – Sicherheit für die Ladung

      zusätzlich noch möglich:

      Spezialmodul – Sicher & Professionell unterwegs
      Spezialmodul – Erste Hilfe aufgefrischt –
      Sofortmaßnahmen am Unfallort
      Spezialmodul – Tankzugfahrer und Fahrer mit
      Silofahrzeugen
      Spezialmodul – Fahren im Verteilerverkehr
      Spezialmodul – mit Schüttgut unterwegs
      Spezialmodul – Besonderheiten im internationalen
      Güterverkehr
      Spezialmodul – für KEP-Fahrer von gewerblichen
      „Kleinfahrzeugen“ ab 2,5to
      Spezialmodul – Abfalltransporte
      Spezialmodul – Transportbereich „Gefahrgut“
      Spezialmodul – Handwerker und all seine Regelungen

    • Abschluss:
      Eintrag in das BQR-Register beim KBA als anerkannte Weiterbildung nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV, zum Nachweis der Qualifikation nach § 8 BKrFQV
    • Unterweisungen – Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit / Handhabungspflichten
    • Nach VO (EU) 165/2014:
      Artikel 33 – Digitale Fahrtenschreiber und Artikel 9 – Smart TCO
      Einführung, Unterweisung und Handhabung der Kontrollgeräte im Fahrzeug

      Die Grundlagen der Ladungssicherung (Unterweisung nach BG-Vorgabe)

      Themen der Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz (BG-Unterweisungen)

      EU-Fahrgastrechte nach VO (EU) 181/2011 (für Busfahrer)

      Fahrzeugübernahme – Abfahrtskontrolle (BG-Unterweisung)

      Sicherung von Ladung gegen Beschädigung, Diebstahl oder Betrug

      Verhalten bei Pannen & Notfällen (DGUV 214-010)

      Pkw im gewerblichen Einsatz (BG-Unterweisung)

    • Abschluss: Nachweis der Teilnahme an der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung
    Datum - OrtSeminarinhaltThemaKosten je TNStatus

    Seminare 2025
    I. Halbjahr

    BKF-Weiterbildung für den Bereich Lkw und Bus
    Themen aus allen 3 Kenntnisbereichen stets aktuell präsentiertam neuen Standort im Gebäude der:

    IHK - Heilbronn
    Termine werden fortlaufend erweitert
    Topaktuelle Themen!

    Samstag, 08.03.2025
    08:00 - 16:00 Uhr

    Faschingsferien in Ba.-Wü.
    Sicher & Professionell unterwegs / Schadensprävention
    Aktuelle Verkehrsvorschriften - Neuerungen aus der StVO - Die gute Vorbereitung einer Fahrt - Defensive Fahrweise -
    Unfall! Was tun? - Erste Hilfe aufgefrischt - Die persönliche "Leistungskurve" - Durch eine vorausschauende, professionelle Fahrweise Schaden für sich und andere vermeiden!
    Kenntnisbereiche
    1.3a / 2.1 / 3.1 / 3.3 / 3.4 / 3.5
    für Lkw und Bus

    145,00 €
    Essen, Getränke und Seminarunterlagen inclusive
    USt frei nach § 4 Nr. 21 UStG

    durchgeführt von dem Trainerteam von TF-Institut für Verkehr
    noch Plätze frei

    Gruppenrabatt möglich
    BKF-Gruppen-Seminare
    Termine 2025
    jederzeit individuell buchbar
    7 Stunden
    BKF-Themen
    mit Tischunterlagen

    in unseren eigenen Räumen in ganz Deutschland, oder jederzeit bei Ihnen vor Ort (auch kurzfristig) möglich
    BKF-"Module" 1-5
    alle Kenntnisbereiche
    für Lkw und Bus
    Kosten nach Vereinbarung

    USt frei nach § 4 Nr. 21 UStG
    maximale Gruppengröße 25 TN (je nach Raum)

    Termine nach Absprache
    DiKo-Unterweisung
    Termine 2025
    jederzeit individuell buchbar
    Schulung und Unterweisung am
    Digitalen Fahrtenschreiber

    Mit der Einführung und aktuell auferlegten Nachrüstverpflichtung auf die Generation 2 - Version 2 der Aufzeichnungstechnik kommen weitere Verpflichtungen auf die Betroffenen zu.

    Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und vermeiden so unnötige Sanktionen bei Kontrollen.
    Artikel 9 und 33
    VO(EU) 165/2014
    auf AnfrageTermine nach Absprache

    Weiterführende Informationen zu allen neu gestalteten Kenntnisbereichen mit Themeninhalten finden Sie zum Beispiel auch auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) und im Internet, als Anlage der neuen „Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – BKrFQV)“.

    Anmeldung

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